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Infos für Gastfamilien

Wer kann Gastfamilie werden?

  • Als Gastfamilie kommen Familien, Paare, Einzelpersonen oder sonstige Lebensgemeinschaften in Frage.
  • Neben der Bereitschaft Bewohner*innen in den Alltag und das Familienleben einzubeziehen, stellt die Gastfamilie ein Einzelzimmer zur Verfügung.
  • Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit dem Fachdienst ist Voraussetzung für ein gelingendes Betreuungsverhältnis.
  • Eine ständige Anwesenheit ist in der Regel nicht erforderlich.

Der zuständige Fachdienst unterstützt die Gastfamilien

  • durch regelmäßige Telefonkontakte und Hausbesuche.
  • bei allen auftretenden Problemen und im Alltag.
  • durch Mitwirkung und Beratung bei allen Formalitäten.
  • durch enge Begleitung in Krisen.
  • bei der Zusammenarbeit mit rechtlichen Betreuern.
  • durch alternative Betreuung bei Urlaub der Gastfamilie.

Für die Betreuung, Unterkunft und Verpflegung erhält die Gastfamilie eine monatliche Aufwandsentschädigung.