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Infos für Gastfamilien

Wer kann Gastfamilie werden?

  • Als Gastfamilie kommen Familien, Paare, Einzelpersonen oder sonstige Lebensgemeinschaften in Frage.
  • Neben der Bereitschaft Bewohner*innen in den Alltag und das Familienleben einzubeziehen, stellt die Gastfamilie ein Einzelzimmer zur Verfügung.
  • Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit dem Fachdienst ist Voraussetzung für ein gelingendes Betreuungsverhältnis.
  • Eine ständige Anwesenheit ist in der Regel nicht erforderlich.

Der zuständige Fachdienst unterstützt die Gastfamilien

  • durch regelmäßige Telefonkontakte und Hausbesuche.
  • bei allen auftretenden Problemen und im Alltag.
  • durch Mitwirkung und Beratung bei allen Formalitäten.
  • durch enge Begleitung in Krisen.
  • bei der Zusammenarbeit mit rechtlichen Betreuern.
  • durch alternative Betreuung bei Urlaub der Gastfamilie.

Für die Betreuung, Unterkunft und Verpflegung erhält die Gastfamilie eine monatliche Aufwandsentschädigung.

Sie würden gerne Gastfamilie werden? Dann finden Sie hier den zuständigen Fachdienst. Wo gibt es BWF?