Infos für Gastfamilien
Wer kann Gastfamilie werden?
- Als Gastfamilie kommen Familien, Paare, Einzelpersonen oder sonstige Lebensgemeinschaften in Frage.
- Neben der Bereitschaft Bewohner*innen in den Alltag und das Familienleben einzubeziehen, stellt die Gastfamilie ein Einzelzimmer zur Verfügung.
- Eine vertrauensvolle und offene Zusammenarbeit mit dem Fachdienst ist Voraussetzung für ein gelingendes Betreuungsverhältnis.
- Eine ständige Anwesenheit ist in der Regel nicht erforderlich.
Der zuständige Fachdienst unterstützt die Gastfamilien
- durch regelmäßige Telefonkontakte und Hausbesuche.
- bei allen auftretenden Problemen und im Alltag.
- durch Mitwirkung und Beratung bei allen Formalitäten.
- durch enge Begleitung in Krisen.
- bei der Zusammenarbeit mit rechtlichen Betreuern.
- durch alternative Betreuung bei Urlaub der Gastfamilie.
Für die Betreuung, Unterkunft und Verpflegung erhält die Gastfamilie eine monatliche Aufwandsentschädigung.