Rechtliche Grundlagen
Im Folgenden möchten wir Ihnen den rechtlichen Rahmen des BWF sowie eine kleine Zusammenstellung von Gesetzestexten und einschlägigen Urteilen zu strittigen Fragen zur Verfügung stellen.
Wir erheben damit keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und freuen uns über jeden weiteren brauchbaren Hinweis!
Änderungen beim Wohngeld seit 01.07.2025
Seit dem 01.07.2025 haben Menschen im begleiteten Wohnen in Familien grundsätzlich einen Anspruch auf Wohngeld. Die Voraussetzungen müssen in jedem Fall individuell geprüft werden.
Die rechtliche Grundlage ist im §80 SGB IX zu finden.
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Rundschreiben des Landkreistages Baden-Württemberg vom 12.10.2020 zu den Kosten der Unterkunft.
Das BMAS stellt darin klar, dass Mietverträge im BWF nicht nötig sind und dass Mieten bis zur regional jeweils genehmigten Obergrenze für einen Einpersonenhaushalt gehen können.
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Sozialgericht Regensburg zur Anrechnungen von Leistungen der Pflegeversicherung auf das BWF-Betreuungsgeld (21.12.2018)
Laut diesem Urteil vom 21.12.2018 ist die Anrechnung nicht zulässig!
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Bundessozialgericht zur Einstufung in Regelbedarfsstufe 3
Entgegen der weit verbreiteten Ansicht in der sozialhilferechtlichen Praxis steht allen erwachsenen Grundsicherungsempfängern, die bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben und einen gemeinsamen Haushalt führen (also auch BWF-Bewohnern, Anm. d. Red.), jeweils der Regelbedarf der Regelbedarfsstufe 1 (100 Prozent) zu.
Hier die Pressemitteilung der Behindertenbeauftragten der Bundesregierung und die Medieninformation des BSG,
sowie externe Links zur (Begründung) der drei BSG-Urteile vom 23.7.2014 und zu weiteren Kommentaren und Texten zum Thema.
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Anrechnung von BWF-Zahlungen auf ALGII oder Sozialgeld
Bei der Anrechnung von Betreuungsgeld als Einkommen, wenn die Familien ALG-II Leistungen bezogen, haben die einzelnen Arbeitsämter in der BRD oft sehr unterschiedlich entschieden. Ein Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom Juli 2011, das an alle Arbeitsämter verschickt wurde, stellt nun bundeseinheitlich klar, dass BWF-Zahlungen nicht mehr auf ALG II oder Sozialgeld angerechnet werden dürfen!
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Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Verortung des BWF im SGB IX sowie Details des Leistungsangebotes sind Bestandteil der
Allgemeinen Leistungsbeschreibung BWF
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Steuerbefreiung von Gastfamilien
Das Einkommensteuergesetz (EStG) legt in §3 Nummer 10 Satz 1 eindeutig fest, dass sämtliche Einnahmen der Gastfamilien im BWF (Betreuung, Unterkunft und Verpflegung) steuerfrei sind.
Hierzu:
Das Bundesministerium der Finanzen (2017)
Oberfinanzdirektion Karlsruhe (2009)
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Zum Thema Kindergeld
Urteil des Bundesfinanzhofes vom 09.02.2012
Entstehung eines Pflegekindschaftsverhältnisses i.S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu einer bereits volljährigen, behinderten Person.
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Unrechtmäßige Anrechnung des Kindergeldes durch das Landratsamt Schwäbisch Hall.
Das Landratsamt Schwäbisch Hall war der Meinung, dass das Kindergeld als Einkommen nach SGB XII auf das Betreuungsgeld für die Familien anzurechnen ist und kürzte das Betreuungsgeld um diesen Betrag für alle Familien, die Kindergeld bezogen.
Ergebnis siehe Urteil vom 23.07.2007
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Urteile vom Februar und Juli 2009 mit weiteren Verweisen
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