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Was ist BWF?

Betreutes Wohnen in Familien (BWF) bedeutet die Aufnahme und Betreuung von volljährigen Menschen mit Behinderungen (Gast) in einer Gastfamilie – d.h. in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie. Das Ziel ist, ein Maximum an Selbstbestimmung zu ermöglichen, dem Menschen Achtung entgegen zu bringen und ihn durch ein Leben in einer Gastfamilie in deren Alltag zu integrieren.

Das BWF ermöglicht so eine weitestgehend eigenständige Lebensführung, verbunden mit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Jede Gastfamilie hat eine andere Wohnatmosphäre, ihre eigenen Tagesabläufe, Umgangsformen und Erwartungen an ihre Mitglieder. Durch die Integration in eine Gastfamilie erschließt sich dem Menschen mit Behinderung gleichzeitig der Zugang zur sozialen Realität (Verwandte, Freund*innen, Nachbar*innen, Vereine o.ä.). Durch das Leben in einer Gastfamilie soll Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Sinne der Inklusion ermöglicht und erleichtert werden. Die Gastfamilie und der Mensch mit Behinderung werden durch Fachkräfte eines Trägers des Betreuten Wohnens in Familien unterstützt. Diese sind als Ansprechpartner*innen, im Rahmen von Hausbesuchen beratend und begleitend tätig.

Mitunter gibt es auch Betreutes Wohnen in Familien für ältere Menschen, z.B. als Alternative zum Aufenthalt in einem Pflegeheim.

Gesetzliche Grundlagen:

§ 4 SGB IX
§ 113 Abs. in Verbindung mit § 76 ff. SGB IX
§ 104 SGB IX
§ 80 SGB IX

Für wen ist BWF?

Betreutes Wohnen in Familien richtet sich an Menschen mit Behinderungen,

  • die derzeit nicht in der Lage sind, eigenständig und ohne Unterstützung, in einer eigenen Wohnung zu leben.
  • die nicht in ihren Herkunftsfamilien leben möchten oder können.
  • die eine Unterstützung in einer besonderen Wohnform nicht benötigen oder wünschen.

Das Ziel

Betreutes Wohnen in Familien soll Menschen mit Behinderungen, eine ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechende familienbezogene, individuelle Lebensform ermöglichen. Weitere Ziele sind:

  • Förderung und Erhalt einer eigenständigen und selbstbestimmten Lebensführung
  • Stabilisierung der physischen und psychischen Gesundheit
  • Förderung und Erhalt der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
  • Bewältigung von Konflikt-und Krisensituationen
  • Bewältigung von behinderungs-, alters- und krankheitsbedingten Hürden
  • Beteiligung je nach persönlichen Fähigkeiten und Ressourcen an hauswirtschaftlichen Arbeiten und alltäglichen Aufgaben